Hatten Sie einen Unfall?
Lassen Sie jetzt von uns ein Unfallgutachten erstellen.
Unfallgutachten
Hatten Sie einen Unfall?
Lassen Sie von uns ein Schadengutachten erstellen, damit Sie sicherstellen können, dass Ihnen kein zusätzlicher Nachteil entsteht.
Wir stellen für Sie die Art und den Umfang des Schadens an Ihrem Fahrzeug fest und sichern die Beweise. Darüber hinaus ermitteln wir:
- Wertminderung
- Rest- und Wiederbeschaffungswert
- Nutzungsausfallentschädigung
- Mietwagengruppierung
Bei Totalschäden ermitteln wir zusätzlich die Wiederbeschaffungsdauer für ein vergleichbares Fahrzeug.
Unsere Einschätzung Ihres Kfz ist:
- ohne Sparzwänge durch Auflagen von Versicherungen
- ohne überzogene Werkstatt-Vorstellungen
Hatten Sie einen Unfall?
Bei kleineren Schäden erstellen wir auch Kurzgutachten
- Rundum-Service
Wir führen Sie durch den gesamten Prozess der Schadensregulierung. Wir erklären Ihnen den folgenden Ablauf Schritt für Schritt. Dann nehmen wir die Fahrzeugbesichtigung vor und erstellen Ihnen Ihr Gutachten. Den Kontakt zur gegnerischen Versicherung nehmen wir Ihnen weitgehend ab und sorgen uns natürlich auch um die Nachbetreuung.
- Kostenfreie Ersteinschätzung
Bevor wir Ihnen ein Gutachten erstellen, bieten wir Ihnen eine persönliche Erstberatung an. Dieser Service ist kostenlos und soll Sie lediglich dabei unterstützen die für Sie richtige Entscheidung zu treffen.
-
Vor-Ort Besichtigung
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TÜV-Zertifizierung
Zertifiziert durch den TÜV-Rheinland als Kfz-Sachverständiger für Schäden und Bewertung.
So ist der Ablauf bei einem Kfz-Gutachten
Unverschuldeter Unfall (Haftpflichtschaden)
Kontaktieren Sie uns
mindenstens benötigte Daten:
- Kennzeichen des Verursachers
- Unfalltag und Zeitpunkt
Ab hier übernehmen wir für Sie:
- Wir besichtigen Ihr Auto und ermitteln den entstandenen Schaden & alle relevanten Daten und Zahlen
- Wir übermitteln das Gutachten an Ihre Versicherung
- Wir übermitteln das Gutachten an die Reparaturwerkstatt
- Wir haken regelmäßig nach, wie der Sachstand der Bearbeitung ist
- Wir unterstützen Sie bei der Beantwortung des Fragebogens der Versicherung
- Prüfung von Kürzungsschreiben und Prüfberichten der Versicherung (wir kennen die Tricks der Branche)
Auszahlung der Schadensumme
oder
Fahrzeugreparatur in der Werkstatt
Die gegnerische Versicherung kontaktiert mich. Was soll ich tun? (unverschuldeter Unfall/Haftpflichtschaden)
Die gegnerische Versicherung kontaktiert mich kurz nach dem Unfall, wie soll ich mich verhalten?
Einmischung in den weiteren Ablauf ablehnen!
Stattdessen
Recht auf eigene Gutachterwahl Kosten trägt die gegnerische Versicherung!
Recht auf Wahl eines Anwalts Kosten trägt die gegnerische Versicherung!
Recht auf freie Wahl des Reparaturbetriebes Kosten trägt die gegnerische Versicherung!
Kontaktieren Sie uns
mindenstens benötigte Daten:
- Kennzeichen des Verursachers
- Unfalltag und Zeitpunkt
Ab hier übernehmen wir für Sie:
- Wir besichtigen Ihr Auto und ermitteln den entstandenen Schaden & alle relevanten Daten und Zahlen
- Wir übermitteln das Gutachten an Ihre Versicherung
- Wir übermitteln das Gutachten an die Reparaturwerkstatt
- Wir haken regelmäßig nach, wie der Sachstand der Bearbeitung ist
- Wir unterstützen Sie bei der Beantwortung des Fragebogens der Versicherung
- Prüfung von Kürzungsschreiben und Prüfberichten der Versicherung (wir kennen die Tricks der Branche)
Auszahlung der Schadensumme
oder
Fahrzeugreparatur in der Werkstatt
Selbstverschuldeter Unfall (Kaskoschaden)
Schaden Ihrer Kaskoversicherung melden.
Ihre Versicherung kann zustimmen, dass wir beauftragt werden.
Kontaktieren Sie uns
mindenstens benötigte Daten:
- Unfalltag und Zeitpunkt
Ab hier übernehmen wir für Sie:
- Wir besichtigen Ihr Auto und ermitteln den entstandenen Schaden & alle relevanten Daten und Zahlen
- Wir übermitteln das Gutachten an Ihre Versicherung
- Wir übermitteln das Gutachten an die Reparaturwerkstatt
- Wir haken regelmäßig nach, wie der Sachstand der Bearbeitung ist
- Wir unterstützen Sie bei der Beantwortung des Fragebogens der Versicherung
- Prüfung von Kürzungsschreiben und Prüfberichten der Versicherung (wir kennen die Tricks der Branche)
Auszahlung der Schadensumme
oder
Fahrzeugreparatur in der Werkstatt
Ihre Vorteile durch ein Unfallgutachten bei uns
- Ihr Schadengutachten wird nach den versicherungswirtschaftlich anerkannten Regeln erstellt. Es enthält sämtliche Angaben zur Geltendmachung und ist gerichtsfest.
- Das Gutachten wird nach der Erstellung von uns an Sie, die gegnerische Versicherung sowie eventuelle weitere Beteiligte versandt.
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Wir nehmen Ihnen einen Großteil der Kommunikation mit der Versicherung ab und stehen Ihnen immer für Fragen und Stellungnahmen zur Verfügung.
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Wir lotsen Sie durch den gesamten Schadenprozeß und erklären Ihnen Schritt für Schritt, was wann getan werden muss, damit Sie Ihre Ansprüche geltend machen können.
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Flexible Termine nach Ihren Möglichkeit, ggf. auch außerhalb der regulären Geschäftszeiten.
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Wir haben, für den Fall von erforderlichen Zusatzleistungen(z.B Achsvermessung), umfangreiche Kontakte.
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Wir sind persönlich und direkt für Sie erreichbar.
Haben Sie einen Schaden am Auto?
Das sagen unsere Kunden
Häufig gestellte Fragen
Sie finden hier Antworten rund um die Themen Unfallgutachten und Kurzgutachten.
Ich bin ohne Schuld in einen Unfall verwickelt worden, was muss ich als nächstes tun?
Tragen Sie keine Schuld am Unfall, haben Sie das volle sogenannte Direktionsrecht und damit alles in der Hand. Das heißt:
- die freie Wahl des Kfz-Sachverständigen
- die freie Wahl eines Rechtsanwaltes
- die freie Wahl des Reparaturbetriebes
All dies ist für Sie als Geschädigten im Haftpflichtschadenfall durch die gegnerische Versicherung kostenfrei. Und genau das sollten Sie auch nutzen, geht es doch hier um Ihre geltend zu machenden Ansprüche.
Beachten Sie stets, dass die gegnerische Versicherung naturgemäß kein Interesse daran hat, mehr zu zahlen als sie unbedingt muss. Ohne einen gewissenhaft arbeiten unabhängigen Sachverständigen und einen guten Anwalt für Verkehrsrecht geraten Sie hierbei schnell ins Hintertreffen und Ihnen entgehen Teile Ihrer Ansprüche. Sorgen Sie also für „Waffengleichheit“ – und kontaktieren Sie uns als Ihre Kfz-Sachverständigen in Berlin kostenfrei und unverbindlich für Ihre Fragen zum Ablauf der Schadenregulierung.
Die Bearbeitung des Schadensgutachtens dauert im Regelfall max. 2 Tage nach Beauftragung. Wir können je nach Wunsch direkt mit der gegnerischen Versicherung abrechnen. Eine Besichtigung Ihres Fahrzeuges kann auf Wunsch auch bei Ihnen erfolgen (je nach Schadenumfang).
So gerüstet, kann ein durch Sie beauftragter Rechtsanwalt die schnelle Auszahlung/Reparaturkostenübernahme der gegnerischen Versicherung erwirken.
Als kleine Vorwarnung: Die Regulierung durch die Versicherung nimmt teils sehr unterschiedliche Bearbeitungszeiten in Anspruch – ein regelmäßig nachhakender Rechtsanwalt kann dies erheblich beschleunigen.
Ich habe eine Teilschuld oder bin schuld an einem Unfall, was gilt dann?
Sollten Sie eine Verkehrsrechtschutz-Versicherung haben, übernimmt diese hierbei anfallende Kosten bzw. gibt selbst eine Ersteinschätzung ab.
Sollten Sie selbst am Unfall schuld sein oder eine Teilschuld tragen, informieren Sie bitte Ihre Kaskoversicherung darüber. Diese hat in diesem Fall das Direktionsrecht und regelt die Schadenabwicklung. Hier gibt es viele vertragsabhängige Unterschiede. Auf Ihren Wunsch hin kann die Begutachtung Ihres Fahrzeuges bei einem Kaskoschaden durch Ihre Versicherung bei uns beauftragt werden – gern fragen wir für Sie bei Ihrer Versicherung nach.
Es ist mein erster Unfall, was ist zu tun?
Zunächst kontaktieren Sie bitte immer Ihre eigene Versicherung, dass es einen Unfall gegeben hat. Das gilt unabhängig davon, ob Sie schuld am Unfall sind oder nicht (vertragliche Verpflichtung gemäß den Versicherungsbedingungen (AKB)
Jetzt kommt es darauf an ob Sie ohne Schuld in einen Unfall verwickelt wurden oder Teilschuld haben?
Lesen Sie zum weiteren Verlauf bitte folgende FAQ’s:
– Ich bin ohne Schuld in einen Unfall verwickelt worden, was muss ich als nächstes tun?
– Ich habe eine Teilschuld oder bin schuld an einem Unfall, was gilt dann?
Was kostet mich das Schadengutachten?
Wenn Sie unschuldig am Unfall sind, sind die Kosten für das Gutachten durch die gegnerische Versicherung zu zahlen. Ihnen entstehen somit im Regelfall keine Kosten dafür. Sollten Sie anteilig schuld am Unfall sein, wird eine sogenannte Quotelung durchgeführt. Somit sind anteilig die Kosten für das Gutachten durch Sie zu zahlen.
Was beinhaltet ein Schadengutachten?
Wir erstellen Ihnen ein kompetentes und unabhängiges Schadengutachten, was Ihre Ansprüche beziffert und beweissichernde Wirkung entfaltet.
Ausgewiesen werden dort:
- Schadenhöhe / Reparaturkosten
- ggf. Wiederbeschaffungswert
- ggf. Wiederbeschaffungsdauer
- Nutzungsausfallentschädigung
- ggf. Restwert des verunfallten Fahrzeugs
- ggf. anfallende Wertminderung des Fahrzeugs
Bekomme ich für die Zeit während der Reparatur ein Ersatzauto?
Machen Sie auch Besichtigungen vor Ort? Welche Kosten entstehen mir dafür?
Ist der entstandene Schaden ein Bagatellschadenfall?
Brauche ich einen Anwalt?
Rufen Sie uns an.
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