Hatten Sie einen Unfall?

Lassen Sie jetzt von uns ein Unfallgutachten erstellen.

Unfallgutachten

Hatten Sie einen Unfall?

Lassen Sie von uns ein Schadengutachten erstellen, damit Sie sicherstellen können, dass Ihnen kein zusätzlicher Nachteil entsteht.

Wir stellen für Sie die Art und den Umfang des Schadens an Ihrem Fahrzeug fest und sichern die Beweise. Darüber hinaus ermitteln wir:

  • Wertminderung
  • Rest- und Wiederbeschaffungswert
  • Nutzungsausfallentschädigung
  • Mietwagengruppierung

Bei Totalschäden ermitteln wir zusätzlich die Wiederbeschaffungsdauer für ein vergleichbares Fahrzeug.

Unsere Einschätzung Ihres Kfz ist:

  •  ohne Sparzwänge durch Auflagen von Versicherungen
  •  ohne überzogene Werkstatt-Vorstellungen

Hatten Sie einen Unfall?

Lassen Sie jetzt von uns ein Gutachten erstellen.

Bei kleineren Schäden erstellen wir auch Kurzgutachten

Sollte es sich bei Ihrem Schaden um einen sog. Bagatellschaden handeln, erstellen wir Ihnen ein Kurzgutachten – dies ist im Umfang gegenüber den Schadengutachten reduziert, hat jedoch die volle beweissichernde Wirkung (bis ca. 750€ Schadenhöhe).
  • Rundum-Service

Wir führen Sie durch den gesamten Prozess der Schadensregulierung. Wir erklären Ihnen den folgenden Ablauf Schritt für Schritt. Dann nehmen wir die Fahrzeugbesichtigung vor und erstellen Ihnen Ihr Gutachten. Den Kontakt zur gegnerischen Versicherung nehmen wir Ihnen weitgehend ab und sorgen uns natürlich auch um die Nachbetreuung.

  • Kostenfreie Ersteinschätzung

Bevor wir Ihnen ein Gutachten erstellen, bieten wir Ihnen eine persönliche Erstberatung an. Dieser Service ist kostenlos und soll Sie lediglich dabei unterstützen die für Sie richtige Entscheidung zu treffen.

  • Vor-Ort Besichtigung
Gerne besichtigen wir Ihr Fahrzeug auch bei Ihnen vor Ort – ob Zuhause, am Arbeitsplatz oder anderweitig. Die Anfahrtskosten stellen wir, wenn Sie nicht schuld am Unfall sind, der Versicherung in Rechnung (max. 25 km einfache Strecke).
  • TÜV-Zertifizierung

Zertifiziert durch den TÜV-Rheinland als Kfz-Sachverständiger für Schäden und Bewertung.

So ist der Ablauf bei einem Kfz-Gutachten

Unverschuldeter Unfall (Haftpflichtschaden)

Kontaktieren Sie uns
mindenstens benötigte Daten:

  • Kennzeichen des Verursachers
  • Unfalltag und Zeitpunkt

Ab hier übernehmen wir für Sie:

  • Wir besichtigen Ihr Auto und ermitteln den entstandenen Schaden & alle relevanten Daten und Zahlen
  • Wir übermitteln das Gutachten an Ihre Versicherung
  • Wir übermitteln das Gutachten an die Reparaturwerkstatt
  • Wir haken regelmäßig nach, wie der Sachstand der Bearbeitung ist
  • Wir unterstützen Sie bei der Beantwortung des Fragebogens der Versicherung
  • Prüfung von Kürzungsschreiben und Prüfberichten der Versicherung (wir kennen die Tricks der Branche)

Auszahlung der Schadensumme

oder

Fahrzeugreparatur in der Werkstatt

Die gegnerische Versicherung kontaktiert mich. Was soll ich tun? (unverschuldeter Unfall/Haftpflichtschaden)

 

   

Die gegnerische Versicherung kontaktiert mich kurz nach dem Unfall, wie soll ich mich verhalten?
 Einmischung in den weiteren Ablauf ablehnen!

Stattdessen

       

  Recht auf eigene Gutachterwahl  Kosten trägt die gegnerische Versicherung!

  Recht auf Wahl eines Anwalts   Kosten trägt die gegnerische Versicherung!

  Recht auf freie Wahl des Reparaturbetriebes   Kosten trägt die gegnerische Versicherung!

 

Kontaktieren Sie uns
mindenstens benötigte Daten:

  • Kennzeichen des Verursachers
  • Unfalltag und Zeitpunkt

Ab hier übernehmen wir für Sie:

  • Wir besichtigen Ihr Auto und ermitteln den entstandenen Schaden & alle relevanten Daten und Zahlen
  • Wir übermitteln das Gutachten an Ihre Versicherung
  • Wir übermitteln das Gutachten an die Reparaturwerkstatt
  • Wir haken regelmäßig nach, wie der Sachstand der Bearbeitung ist
  • Wir unterstützen Sie  bei der Beantwortung des Fragebogens der Versicherung
  • Prüfung von Kürzungsschreiben und Prüfberichten der Versicherung (wir kennen die Tricks der Branche)

Auszahlung der Schadensumme

oder

Fahrzeugreparatur in der Werkstatt

Selbstverschuldeter Unfall (Kaskoschaden)

Schaden Ihrer Kaskoversicherung melden.
Ihre Versicherung kann zustimmen, dass wir beauftragt werden.

Kontaktieren Sie uns
mindenstens benötigte Daten:

  • Unfalltag und Zeitpunkt

Ab hier übernehmen wir für Sie:

  • Wir besichtigen Ihr Auto und ermitteln den entstandenen Schaden & alle relevanten Daten und Zahlen
  • Wir übermitteln das Gutachten an Ihre Versicherung
  • Wir übermitteln das Gutachten an die Reparaturwerkstatt
  • Wir haken regelmäßig nach, wie der Sachstand der Bearbeitung ist
  • Wir unterstützen Sie  bei der Beantwortung des Fragebogens der Versicherung
  • Prüfung von Kürzungsschreiben und Prüfberichten der Versicherung (wir kennen die Tricks der Branche)

Auszahlung der Schadensumme

oder

Fahrzeugreparatur in der Werkstatt

Ihre Vorteile durch ein Unfallgutachten bei uns

  • Ihr Schadengutachten wird nach den versicherungswirtschaftlich anerkannten Regeln erstellt. Es enthält sämtliche Angaben zur Geltendmachung und ist gerichtsfest.
  • Das Gutachten wird nach der Erstellung von uns an Sie, die gegnerische Versicherung sowie eventuelle weitere Beteiligte versandt.
  • Wir nehmen Ihnen einen Großteil der Kommunikation mit der Versicherung ab und stehen Ihnen immer für Fragen und Stellungnahmen zur Verfügung.
  • Wir lotsen Sie durch den gesamten Schadenprozeß und erklären Ihnen Schritt für Schritt, was wann getan werden muss, damit Sie Ihre Ansprüche geltend machen können.
  • Flexible Termine nach Ihren Möglichkeit, ggf. auch außerhalb der regulären Geschäftszeiten.

  • Wir haben, für den Fall von erforderlichen Zusatzleistungen(z.B Achsvermessung), umfangreiche Kontakte.

  • Wir sind persönlich und direkt für Sie erreichbar.

Haben Sie einen Schaden am Auto?

Lassen Sie jetzt von uns ein Gutachten erstellen.

Das sagen unsere Kunden

Hatte einen Unfall und Herr Fuchs hat mich sehr gut beraten und für eine schnelle Abwicklung ein Gutachten erstellt. Wenn ich nochmal einen Unfall haben sollte, werde ich wieder zu ihm fahren.

Anonym 700037

Das Unfallgutachten wurde sehr schnell und professionell durchgeführt. Sehr nette Mitarbeiter. Absolut zu empfehlen. Es gab sogar noch Tipps vom Profi für die Abwicklung des Schadens.

Tino Grützmacher
Mein zu begutachtender Schaden wurde sachverständig und zielsicher erkannt, und dies noch zu geringen Kosten, um unkomplizierte Lösungen auf kleinem Level zu erreichen.
Bodo Steger

Häufig gestellte Fragen

Sie finden hier Antworten rund um die Themen Unfallgutachten und Kurzgutachten.

Ich bin ohne Schuld in einen Unfall verwickelt worden, was muss ich als nächstes tun?

Tragen Sie keine Schuld am Unfall, haben Sie das volle sogenannte Direktionsrecht und damit alles in der Hand. Das heißt:

 

  •  die freie Wahl des Kfz-Sachverständigen
  • die freie Wahl eines Rechtsanwaltes
  •  die freie Wahl des Reparaturbetriebes

All dies ist für Sie als Geschädigten im Haftpflichtschadenfall durch die gegnerische Versicherung kostenfrei. Und genau das sollten Sie auch nutzen, geht es doch hier um Ihre geltend zu machenden Ansprüche.

Beachten Sie stets, dass die gegnerische Versicherung naturgemäß kein Interesse daran hat, mehr zu zahlen als sie unbedingt muss. Ohne einen gewissenhaft arbeiten unabhängigen Sachverständigen und einen guten Anwalt für Verkehrsrecht geraten Sie hierbei schnell ins Hintertreffen und Ihnen entgehen Teile Ihrer Ansprüche. Sorgen Sie also für „Waffengleichheit“ – und kontaktieren Sie uns als Ihre Kfz-Sachverständigen in Berlin kostenfrei und unverbindlich für Ihre Fragen zum Ablauf der Schadenregulierung.


Die Bearbeitung des Schadensgutachtens dauert im Regelfall max. 2 Tage nach Beauftragung. Wir können je nach Wunsch direkt mit der gegnerischen Versicherung abrechnen. Eine Besichtigung Ihres Fahrzeuges kann auf Wunsch auch bei Ihnen erfolgen (je nach Schadenumfang).

So gerüstet, kann ein durch Sie beauftragter Rechtsanwalt die schnelle Auszahlung/Reparaturkostenübernahme der gegnerischen Versicherung erwirken.

Als kleine Vorwarnung: Die Regulierung durch die Versicherung nimmt teils sehr unterschiedliche Bearbeitungszeiten in Anspruch – ein regelmäßig nachhakender Rechtsanwalt kann dies erheblich beschleunigen.
Ich habe eine Teilschuld oder bin schuld an einem Unfall, was gilt dann?
Bei für Sie nicht eindeutiger Schuldfrage empfehlen wir im Regelfall einen Termin bei einem spezialisierten Fachanwalt. Eine anwaltliche Erstberatung ist vielfach kostenlos bzw. nicht teuer.

Sollten Sie eine Verkehrsrechtschutz-Versicherung haben, übernimmt diese hierbei anfallende Kosten bzw. gibt selbst eine Ersteinschätzung ab.

Sollten Sie selbst am Unfall schuld sein oder eine Teilschuld tragen, informieren Sie bitte Ihre Kaskoversicherung darüber. Diese hat in diesem Fall das Direktionsrecht und regelt die Schadenabwicklung. Hier gibt es viele vertragsabhängige Unterschiede. Auf Ihren Wunsch hin kann die Begutachtung Ihres Fahrzeuges bei einem Kaskoschaden durch Ihre Versicherung bei uns beauftragt werden – gern fragen wir für Sie bei Ihrer Versicherung nach.
Es ist mein erster Unfall, was ist zu tun?

Zunächst kontaktieren Sie bitte immer Ihre eigene Versicherung, dass es einen Unfall gegeben hat. Das gilt unabhängig davon, ob Sie schuld am Unfall sind oder nicht (vertragliche Verpflichtung gemäß den Versicherungsbedingungen (AKB)

Jetzt kommt es darauf an ob Sie ohne Schuld in einen Unfall verwickelt wurden oder Teilschuld haben?

Lesen Sie zum weiteren Verlauf bitte folgende FAQ’s:

 – Ich bin ohne Schuld in einen Unfall verwickelt worden, was muss ich als nächstes tun?

– Ich habe eine Teilschuld oder bin schuld an einem Unfall, was gilt dann?

Was kostet mich das Schadengutachten?

Wenn Sie unschuldig am Unfall sind, sind die Kosten für das Gutachten durch die gegnerische Versicherung zu zahlen. Ihnen entstehen somit im Regelfall keine Kosten dafür. Sollten Sie anteilig schuld am Unfall sein, wird eine sogenannte Quotelung durchgeführt. Somit sind anteilig die Kosten für das Gutachten durch Sie zu zahlen.

Was beinhaltet ein Schadengutachten?

Wir erstellen Ihnen ein kompetentes und unabhängiges Schadengutachten, was Ihre Ansprüche beziffert und beweissichernde Wirkung entfaltet.
Ausgewiesen werden dort:

  • Schadenhöhe / Reparaturkosten
  • ggf. Wiederbeschaffungswert
  • ggf. Wiederbeschaffungsdauer
  • Nutzungsausfallentschädigung
  • ggf. Restwert des verunfallten Fahrzeugs
  • ggf. anfallende Wertminderung des Fahrzeugs
Bekomme ich für die Zeit während der Reparatur ein Ersatzauto?
Grundsätzlich haben Sie für die Zeit der Reparatur den Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug (Mietwagen) oder einen finanziellen Ausgleich (Nutzungsausfallentgelt). Bei unklarer Schuldfrage empfiehlt sich immer der finanzielle Ausgleich, da Ihnen sonst zusätzliche Kosten entstehen können.
Machen Sie auch Besichtigungen vor Ort? Welche Kosten entstehen mir dafür?
Wenn Sie nicht schuld sind am Unfall, können wir Anfahrtskosten bis zu einer Strecke (einfach) von 25 km an die gegnerische Versicherung in Rechnung stellen. Ihnen entstehen somit auch hierbei im Regelfall keine Kosten.
Ist der entstandene Schaden ein Bagatellschadenfall?
Als Bagatellschäden werden Schäden bezeichnet, welche für den Laien ersichtlich weniger als 750 Euro betragen. Bitte beachten Sie: Selbst vermeintlich kleine Schäden sind oft teurer als gedacht. Gerne schauen wir uns Ihren Schaden unverbindlich und für Sie kostenfrei an – falls es sich um einen Bagatellschaden handelt, erstellen wir Ihnen gern hierzu ein Kurzgutachten, welches Sie zur Geltendmachung verwenden können. Und sollte es tatsächlich ein größerer Schadenumfang sein, erstellen wir auf Ihren Wunsch hin ein Schadengutachten. Lesen Sie für mehr Informationen zum Thema unseren Blogbeitrag:
Brauche ich einen Anwalt?
Wir raten im Regelfall zu anwaltlicher Vertretung. Sollten Sie sich wegen der Kosten sorgen: Wenn Sie nicht am Unfall schuld sind, muß die gegnerische Versicherung den Anwalt bezahlen. Es ist mittlerweile vielfach durch die Gerichte bestätigt, dass der Anspruchsteller sonst schnell schlechter gestellt wird. Das betrifft nicht nur unklare Schuldfragen, sondern greift oftmals schon bei einfachen Sachverhalten – beispielsweise durch unrechtmäßige Kürzungen der Versicherung oder ähnliches.